Erklärung des pakistanischen Premierministers Imran Khan, wonach Osama Bin Laden ein „Märtyrer“ sei

Jul 9, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Am 25. Juni 2020 bezeichnete der pakistanische Premierminister Imran Khan in einer Erklärung vor dem Parlament den ehemaligen Anführer der Terrorgruppe al-Qaida, Osama Bin Laden, der für mehrere Anschläge in den Vereinigten Staaten, Europa und anderswo in der Welt verantwortlich ist, die Tausende unschuldiger Opfer gefordert haben, als „Märtyrer“.

Erstaunliche Worte aus dem Mund des Premierministers eines Landes, das ein großer Nutznießer der europäischen Großzügigkeit ist.

Tatsächlich stellt die Europäische Union der Islamischen Republik Pakistan umfangreiche Hilfe in Höhe von insgesamt mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Pakistan ist im Übrigen auch Nutznießer des Allgemeinen Präferenzsystems (GSP+).

Trotzdem steht Pakistan seit 2018 auf der grauen Liste der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) wegen Nichteinhaltung der Empfehlungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Beabsichtigt der Vizepräsident der Kommission/Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vor diesem Hintergrund und angesichts der vom Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft wiederholt angeprangerten Verletzungen internationaler Konventionen zu Menschen- und Arbeitsrechten, bürgerlichen und politischen Rechten sowie zur Gleichstellung der Geschlechter, die Gespräche über die Beziehungen zu Pakistan und die finanzielle Unterstützung für Pakistan wieder aufzunehmen?

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Josep Borrell im Namen der Europäischen Kommission

26.8.2020

Die Europäische Union und Pakistan unterzeichneten im Juni 2019 den Strategischen Maßnahmenplan EU-Pakistan. Dabei handelt es sich um ein umfassendes politisches Rahmendokument über die bilateralen Beziehungen, in dem die zuvor bereits vereinbarten Prioritäten für den Dialog und die Zusammenarbeit aufrechterhalten und neue Bereiche von beiderseitigem Interesse hinzugefügt wurden.

Der Frieden in der Region und Sicherheit gehören nach wie vor zu den obersten gemeinsamen Prioritäten. Vor diesem Hintergrund sah der Maßnahmenplan die Einrichtung eines Sicherheitsdialogs EU-Pakistan vor, um entsprechende Angelegenheiten über diese Plattform in einem umfassenderen Kontext anzugehen, während die bereits eingeführten spezifischen Konsultationen zu Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung und Abrüstung weitergeführt werden.

Die EU verfolgt auch genau, wie Pakistan den Aktionsplan der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ umsetzt, und beobachtet Pakistans Status auf der EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihrem System zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung aufweisen. Der Frieden in der Region, Sicherheit und die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sind ständige Tagesordnungspunkte im politischen Dialog zwischen der EU und Pakistan, und das nächste Treffen ist vorläufig für Herbst 2020 geplant.

Menschen‐ und Arbeitsrechte, Grundfreiheiten und Gleichstellung sind Eckpfeiler der bilateralen Beziehungen und der regelmäßigen politischen Kontakte auf hoher Ebene sowie der Handelsbeziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Pakistan.

Im Rahmen der APS[1]-Überwachung führt die EU regelmäßige Gespräche mit der pakistanischen Regierung über die Fortschritte Pakistans bei der Umsetzung der 27 im Kontext des APS+ relevanten internationalen Übereinkommen.

Zurzeit finden Beratungen über die Programmplanung und die Länderzuweisungen im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen statt, bei denen Sicherheits‐ und Menschenrechtserwägungen gebührend Rechnung getragen wird.

[1] Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1).