Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im Netz

Jan 2, 2021 | Parlamentarische Anfragen

Das Phänomen der Pädophilie hat heutzutage eine völlig neue Tragweite, was nicht nur auf die großflächige Verbreitung von entsprechendem Material über das Internet zurückzuführen ist, sondern auch darauf, dass das Netz einen intimen Austausch zwischen etwaigen Gesprächspartnern ermöglicht, bei dem Unterschiede (wie biografischer oder kultureller Art), die normalerweise das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Minderjährigen beschränken, keine Rolle mehr spielen.

All den Fällen, in denen der sexuelle Missbrauch direkt im Netz vollzogen wird oder Minderjährige das kinderpornografische Material selbst bereitstellen, nachdem ein Vertrauensverhältnis zwischen Täter und Opfer hergestellt wurde, werden die Tätigkeiten des europäischen Gesetzgebers eigentlich nicht gerecht.

Und nicht nur das: Die unkontrollierte Nutzung des Internets kann den Zugang zu Inhalten erleichtern, die nicht für Minderjährige geeignet sind, z. B. zu Websites, auf denen Anorexie und Bulimie verherrlicht werden, bis hin zu Websites, die zum Selbstmord und zu Selbstverletzung aufrufen.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Hat die Kommission vor, Daten in Bezug auf das Phänomen der Online-Pädophilie zu erheben und zu analysieren, um eine auf Minderjährige zugeschnittene Internetnutzung zu fördern?

2. Welche Maßnahmen will die Kommission ergreifen, um die Website-Verwalter und die Anbieter stärker in die Verantwortung zu nehmen, was die Kontrolle und die vorbeugende Überwachung anbelangt?

Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission

12.4.2021

Die Kommission setzt sich für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ein. Im Rahmen der Strategie für ein besseres Internet für Kinder[1] kofinanziert die Kommission das INHOPE-Meldestellennetz[2], bei dem Internetnutzer Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern melden können, damit — zusammen mit Online-Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden — Maßnahmen zur Entfernung von Inhalten und zur Erhebung von Statistiken und Trends ergriffen werden können. Die Kommission teilt die Besorgnis über den weltweit festgestellten raschen Anstieg des von Minderjährigen selbst bereitgestellten kinderpornografischen Materials[3].

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern[4] werden der sexuelle Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern unter Strafe gestellt. Die strafrechtliche Verantwortung von Erwachsenen gilt auch dann, wenn das Kind kooperiert.

Der neue Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste[5] enthält eine Reihe wichtiger Verpflichtungen, auch für sehr große Online-Plattformen, sodass diese Anbieter die von ihren Systemen ausgehenden Risiken im Hinblick auf die Verbreitung illegaler Inhalte sowie etwaige Auswirkungen auf die Rechte von Kindern prüfen und mindern müssen. Ein Vorschlag für eine Übergangsverordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten ihre freiwilligen Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet unter bestimmten Bedingungen fortsetzen können, befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren[6]. Wie in der Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern[7] angekündigt, wird die Kommission im Jahr 2021 auch eine langfristige legislative Lösung vorschlagen, um wirksamer gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen.

Darüber hinaus müssen Video-Sharing-Plattformen im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste[8] bestimmte Vorkehrungen treffen, darunter eine wirksame Altersüberprüfung, Erleichterung der elterlichen Kontrolle sowie Warn‐ und Meldeverfahren, um den Zugang von Kindern zu schädlichen Online-Inhalten zu beschränken und die Öffentlichkeit vor Inhalten zu schützen, die Straftaten darstellen.

[1]  COM(2012) 196 final, https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/european-strategy-better-Internet-children

[2] Mitglieder des Internationalen Verbands der Internet-Meldestellen (INHOPE), www.inhope.org

[3] https://www.inhope.org/EN/articles/what-if-inhope-focus-group-2021

[4] Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1).

[5] Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG vom 15. Dezember 2020, COM(2020) 825 final .

[6]  COM(2020) 568 final vom 10.9.2020.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020PC0568&from=DE

[7]  COM(2020) 607 final vom 24.7.2020.

[8]  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02010L0013-20181218&from=DE